Arbitrations
Schiedsverfahren
Die Schiedsgerichtsbarkeit ermöglicht die Beilegung von Streitigkeiten innerhalb von Schiedsverfahren. Dabei handelt es sich um nicht-staatliche Gerichte, die aufgrund einer Vereinbarung von Streitparteien zusammenkommen und ihre Entscheidung als Schiedssprüche bezeichnen. In der Regel erfolgt diese Vereinbarung in Form eines Vertrags, der als Schiedsvereinbarung bekannt ist. Der Schiedsspruch ist in der Regel rechtlich bindend für die Parteien und kann vor staatlichen Gerichten zur Vollstreckung erklärt werden.
OPTIMALE ANORDNUNG
Nach mehreren technisch erfolgreichen Mediationen im Jahr 2022 haben wir eine bewährte und für alle Parteien optimale Konfiguration gefunden. Die folgende Demonstration zeigt ein beliebig skalierbares Beispiel:
Das Setup: Es gibt jeweils 10 Teilnehmer auf Kläger- und Beklagtenseite.
Hinzu kommen 6 Vertreter des Gerichts und ein oder zwei Gerichtsbedienstete. Und natürlich ein Vernehmungstisch für Zeugen oder Sachverständige. Der technische Kontrollraum und eine Dolmetscherkabine befinden sich im Hintergrund.
DER RAUM
Die Positionen aller Bildschirme, Monitore und Lautsprecher sind so gewählt, dass die Kameras die Gesichter aus einem optimalen Winkel aufnehmen können und alle Teilnehmer sich gegenseitig uneingeschränkt sehen können.
Jeder Teilnehmer muss aber auch jeden Monitor aus möglichst kurzer Entfernung sehen können.
Um Rückkopplungen zu vermeiden, sollten die Lautsprecher nicht zu weit von den Teilnehmern entfernt sein und es sollte nicht in die Mikrofone gesprochen werden.
Fluchtwegbreiten müssen selbstverständlich berücksichtigt werden. Audio-/Videoregie und Dolmetscher benötigen ca. 10 m Breite.
PERSPEKTIVE: GERICHTSCHREIBER
Der Berichterstatter des Gerichts steht so im Raum, dass er einen guten Überblick über alle Teilnehmer hat. Auf dem viel größeren Monitor des Protokollführers werden die Beweismittel etwas größer dargestellt als auf den Monitoren der anderen Teilnehmer. Er sieht immer den Fragesteller und die Befragten, zum Beispiel den Zeugen. Selbstverständlich wird auch der Countdown angezeigt.
Der Protokollführer hat eine separate Sprechstelle, so dass er bei Fragen oder Unklarheiten sofort mit der PA sprechen kann.
Ein separater Lautsprecher nur für ihn sorgt für optimale Sprachverständlichkeit. Über Kopfhörer kann er auch den Gerichtssaal oder den Dolmetscher hören.
PERSPEKTIVE: KLÄGER UND BEKLAGTE
Jeweils zwei Teilnehmer nutzen gemeinsam einen 22-Zoll-Monitor, der so aufgestellt ist, dass die Sicht auf die gegenüberliegende Seite nicht behindert wird.
Dort sehen sie ein Bild im Bild des Fragestellers, des Befragten, der Beweismittel sowie den eingeblendeten Countdown.
Beide Seiten haben außerdem je einen großen Bodenmonitor, auf dem eigene Inhalte groß dargestellt werden. In der Regel ist dies das Beweisstück. Jeder Teilnehmer hat eine eigene Sprechstelle, die in das Konferenzsystem integriert ist. Jeder hat einen eigenen Kopfhörer für den Dolmetscherton. Alle lokalen und virtuellen Teilnehmer sind über Lautsprecher zu hören.
PERSPEKTIVE: ZEUGEN
Der Vernehmungstisch ist mit einem 22"-Monitor ausgestattet, auf den sowohl der Kläger als auch der Beklagte schauen. Der Zeuge sitzt etwas näher an seinem eigenen großen Bodenmonitor, auf dem er z.B. die Beweismittel separat sehen kann. Wie der Protokollführer verfügt auch der Zeuge über einen eigenen Lautsprecher, damit er den Ton aus dem Saal und von den virtuellen Teilnehmern optimal hören kann.
Zeugen und insbesondere Sachverständige erhalten ein Lavaliermikrofon, damit sie sich bei Bedarf frei bewegen können. Dadurch wird auch die Tonqualität der eigenen Rede sichergestellt.
PERSPEKTIVE: GERICHT
Zwei Teilnehmer des Gerichts teilen sich einen 22-Zoll-Bildschirm mit den gleichen Positionen und Inhalten wie der Kläger und der Beklagte. Für das Gericht steht außerdem ein separater 55"-Bodenmonitor zur Verfügung.
Sie haben einen direkten Blick auf die Leinwand und den großen Monitor mit der Multisicht auf die virtuellen Teilnehmer.
Sie haben integrierte Sprechstellen in der Konferenzanlage und hören den Ton und die Dolmetscher wie alle anderen Teilnehmer.
22''-BILDSCHIRME FÜR DIE PARTEIEN
Der Fragende, die befragte Person und das Beweisstück werden im Kontrollraum als dreifaches Bild im Bild angezeigt. Alle Beteiligten können entweder im Raum anwesend sein und von ferngesteuerten Kameras gefilmt werden. Oder sie können aus der Zoom-Konferenz extrahiert werden. Das Beweisstück kann von einem Online-Teilnehmer geteilt oder lokal gezeigt werden. Hierfür stehen mehrere HDMI-Anschlüsse zur Verfügung. Der Timer ist ebenfalls Teil des Multi-View. Dieses Bild im Bild kann auf allen 22" Monitoren im Raum angezeigt werden und dient als Rückmeldung in der Online-Konferenz.
Für den Gerichtsreporter kann dieses Bild im Bild in leicht veränderter Form mit vergrößerten Beweisstücken zur Verfügung gestellt werden.
55'' ‑BODENBILDSCHIRME FÜR ALLE TEILNEHMER
Um einzelne Inhalte besonders groß darstellen zu können, steht für jede Partei ein 55''-Bodenmonitor zur Verfügung.
Natürlich kann auch jeder andere verfügbare Multiview gezeigt werden.
Die Monitore sind so angeordnet, dass jeder uneingeschränkte Sicht hat. Je nach Raumgröße können sie auch größer oder kleiner sein.
98'' ÖFFENTLICHER MONITOR
Um Klarheit darüber zu schaffen, welche Personen online teilnehmen, wird ein 2 Meter breiter Bildschirm neben der Leinwand verwendet.
Die Breite sollte etwa ein Zehntel, welche Personen online teilnehmen, wird ein 2 Meter breiter Bildschirm neben der Leinwand verwendet.
Die Breite sollte etwa ein Zehntel der Länge des Raumes betragen, um eine passende Größe zu gewährleisten.
4 X 2,5 METER PROJEKTIONSWAND
Um flexibel auf alle Bedürfnisse reagieren zu können, gibt es im Raum eine große zentrale Projektionswand.
Dort können bis zu acht verfügbare Eingänge gleichzeitig zu einem Multiview zusammengestellt und jederzeit spontan umkonfiguriert und angepasst werden.
Zu den Eingängen zählen Online-Teilnehmende, lokal oder online geteilte Bildschirme, lokale Kameras, HDMI-Eingänge und grafische Overlays wie Timer oder ähnliches.
40''-BILDSCHIRM FÜR GERICHTSCHREIBER
Der Protokollführer sieht auf einem für ihn optimierten Großbildschirm ein Bild im Bild. Hier sind sowohl der Fragesteller als auch der Befragte deutlich sichtbar, sodass der Protokollführer nicht nur hören kann, was gesagt wird. Er kann auch das gesprochene Wort von den Lippen des Sprechers ablesen. Die Beweismittel werden vergrößert dargestellt, damit auch kleinerer Text noch gut lesbar ist. Der Protokollführer verfügt über ein vom Konferenzsystem unabhängiges Mikrofon, das direkt mit der Lautsprecheranlage verbunden ist. Dadurch kann er bei Bedarf eine Befragung sofort unterbrechen, falls er etwas nicht richtig verstanden hat.
OPTIMALE AUSSTATTUNG
Um eine umfassende Funktionsvielfalt und maximale Betriebssicherheit sicherzustellen, überwacht
unsere Betriebsabteilung kontinuierlich den Markt nach neuen technischen Möglichkeiten und Geräten.
Wir setzen ausschließlich auf bewährte Hersteller, die robuste Geräte für die geforderten Anforderungen produzieren.
SICHERHEIT
Wenn es um viel Geld geht, darf es keine Kompromisse bei der Sicherheit geben. Aufgrund unserer Erfahrung mit hybriden Formaten können wir mit Sicherheit sagen, welche Systeme redundant gehalten werden sollten. Auch bei hohen Bandbreiten können lokale Netze kurze Aussetzer haben.
Unsere LTE-Brücken schließen die Lücken nahtlos. Vor allem in Hotels und öffentlichen Gebäuden kann es schnell zu Engpässen bei der Datenübertragung kommen. USV-Systeme und eine sinnvolle redundante Verkabelung können hier den Unterschied machen. Auch unsere Aufzeichnungs- und Aufnahmesysteme sind redundant konzipiert.
Festinstallation von Veranstaltungstechnik
Unsere Konferenz- und Medientechnik kann sowohl mobil als auch fest installiert werden. Dezente Optik und höchste Zuverlässigkeit sind dabei selbstverständlich. Bei Puzzlepie aus München erhalten Sie eine professionelle und verantwortungsvolle Beratung, um sicherzustellen, dass nicht nur das optimale Audiosystem für Ihre Konferenz eingesetzt wird.
Fazit:
Unsere Audio- und Veranstaltungstechnik sorgt dafür, dass Beteiligte gut verstanden werden, Stimmen klar und unverfälscht im gesamten Raum ohne Anstrengung zu hören sind. Die dafür notwendige Audiotechnik wird speziell auf die jeweilige Raumgröße und Raumakustik abgestimmt.
In Zeiten, in denen jeder über ein eigenes Notebook oder einen Laptop verfügt, ist es nur logisch, dass auch die richtige IT-Technik zu einer Mediation gehört. Schließlich will man auch vor Ort optimal vernetzt sein. Auch hier stellen wir IT-Technik für Konferenzen und andere Veranstaltungen zur Verfügung. Dazu gehört auch die Mobilfunktechnik, die einen schnellen und sicheren Zugriff auf das Internet oder das Firmennetzwerk ermöglicht.
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