Arbitrations

Schiedsverfahren

Die Schieds­ge­richts­bar­keit ermög­licht die Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten inner­halb von Schieds­ver­fah­ren. Dabei han­delt es sich um nicht-staat­li­che Gerich­te, die auf­grund einer Ver­ein­ba­rung von Streit­par­tei­en zusam­men­kom­men und ihre Ent­schei­dung als Schieds­sprü­che bezeich­nen. In der Regel erfolgt die­se Ver­ein­ba­rung in Form eines Ver­trags, der als Schieds­ver­ein­ba­rung bekannt ist. Der Schieds­spruch ist in der Regel recht­lich bin­dend für die Par­tei­en und kann vor staat­li­chen Gerich­ten zur Voll­stre­ckung erklärt werden.

OPTIMALE ANORDNUNG

Nach meh­re­ren tech­nisch erfolg­rei­chen Media­tio­nen im Jahr 2022 haben wir eine bewähr­te und für alle Par­tei­en opti­ma­le Kon­fi­gu­ra­ti­on gefun­den. Die fol­gen­de Demons­tra­ti­on zeigt ein belie­big ska­lier­ba­res Bei­spiel.
Das Set­up: Es gibt jeweils 10 Teil­neh­mer auf Klä­ger- und Beklag­ten­sei­te.
Hin­zu kom­men 6 Ver­tre­ter des Gerichts und ein oder zwei Gerichts­be­diens­te­te. Und natür­lich ein Ver­neh­mungs­tisch für Zeu­gen oder Sach­ver­stän­di­ge. Der tech­ni­sche Kon­troll­raum und eine Dol­met­scher­ka­bi­ne befin­den sich im Hintergrund.

Computergenerierte Ansicht eines Gerichtsraumes für Schiedsverfahren. 28 Personen und Bildschirme, Monitore und Lautsprecher.

DER RAUM

Die Posi­tio­nen aller Bild­schir­me, Moni­to­re und Laut­spre­cher sind so gewählt, dass die Kame­ras die Gesich­ter aus einem opti­ma­len Win­kel auf­neh­men kön­nen und alle Teil­neh­mer sich gegen­sei­tig unein­ge­schränkt sehen kön­nen.
Jeder Teil­neh­mer muss aber auch jeden Moni­tor aus mög­lichst kur­zer Ent­fer­nung sehen kön­nen.
Um Rück­kopp­lun­gen zu ver­mei­den, soll­ten die Laut­spre­cher nicht zu weit von den Teil­neh­mern ent­fernt sein und es soll­te nicht in die Mikro­fo­ne gespro­chen wer­den.
Flucht­weg­brei­ten müs­sen selbst­ver­ständ­lich berück­sich­tigt wer­den. Audio-/Vi­deo­re­gie und Dol­met­scher benö­ti­gen ca. 10 m Breite.

Schemazeichnung von oben eines Gerichtsraumes für Schiedsverfahren. 28 Personen und Bildschirme, Monitore und Lautsprecher.

PERSPEKTIVE: GERICHTSCHREIBER

Der Bericht­erstat­ter des Gerichts steht so im Raum, dass er einen guten Über­blick über alle Teil­neh­mer hat. Auf dem viel grö­ße­ren Moni­tor des Pro­to­koll­füh­rers wer­den die Beweis­mit­tel etwas grö­ßer dar­ge­stellt als auf den Moni­to­ren der ande­ren Teil­neh­mer. Er sieht immer den Fra­ge­stel­ler und die Befrag­ten, zum Bei­spiel den Zeu­gen. Selbst­ver­ständ­lich wird auch der Count­down ange­zeigt. Der Pro­to­koll­füh­rer hat eine sepa­ra­te Sprech­stel­le, so dass er bei Fra­gen oder Unklar­hei­ten sofort mit der PA spre­chen kann.
Ein sepa­ra­ter Laut­spre­cher nur für ihn sorgt für opti­ma­le Sprach­ver­ständ­lich­keit. Über Kopf­hö­rer kann er auch den Gerichts­saal oder den Dol­met­scher hören.

Computergenerierte Ansicht eines Gerichtsraumes für Schiedsverfahren. 20 Personen und Bildschirme, Monitore und Lautsprecher.

PERSPEKTIVE: KLÄGER UND BEKLAGTE

Jeweils zwei Teil­neh­mer nut­zen gemein­sam einen 22-Zoll-Moni­tor, der so auf­ge­stellt ist, dass die Sicht auf die gegen­über­lie­gen­de Sei­te nicht behin­dert wird.
Dort sehen sie ein Bild im Bild des Fra­ge­stel­lers, des Befrag­ten, der Beweis­mit­tel sowie den ein­ge­blen­de­ten Count­down. Bei­de Sei­ten haben außer­dem je einen gro­ßen Boden­mo­ni­tor, auf dem eige­ne Inhal­te groß dar­ge­stellt wer­den. In der Regel ist dies das Beweis­stück. Jeder Teil­neh­mer hat eine eige­ne Sprech­stel­le, die in das Kon­fe­renz­sys­tem inte­griert ist.
Jeder hat einen eige­nen Kopf­hö­rer für den Dol­met­scher­ton. Alle loka­len und vir­tu­el­len Teil­neh­mer sind über Laut­spre­cher zu hören.

Computergenerierte Ansicht eines Gerichtsraumes für Schiedsverfahren. 11 Personen und Bildschirme, Monitore und Lautsprecher.

PERSPEKTIVE: ZEUGEN

Der Ver­neh­mungs­tisch ist mit einem 22"-Monitor aus­ge­stat­tet, auf den sowohl der Klä­ger als auch der Beklag­te schau­en. Der Zeu­ge sitzt etwas näher an sei­nem eige­nen gro­ßen Boden­mo­ni­tor, auf dem er z.B. die Beweis­mit­tel sepa­rat sehen kann. Wie der Pro­to­koll­füh­rer ver­fügt auch der Zeu­ge über einen eige­nen Laut­spre­cher, damit er den Ton aus dem Saal und von den vir­tu­el­len Teil­neh­mern opti­mal hören kann. Zeu­gen und ins­be­son­de­re Sach­ver­stän­di­ge erhal­ten ein Lava­lier­mi­kro­fon, damit sie sich bei Bedarf frei bewe­gen kön­nen. Dadurch wird auch die Ton­qua­li­tät der eige­nen Rede sichergestellt.

Computergenerierte Ansicht eines Gerichtsraumes für Schiedsverfahren. 10 Personen und Bildschirme, Monitore und Lautsprecher.

PERSPEKTIVE: GERICHT

Zwei Teil­neh­mer des Gerichts tei­len sich einen 22-Zoll-Bild­schirm mit den glei­chen Posi­tio­nen und Inhal­ten wie der Klä­ger und der Beklag­te. Für das Gericht steht außer­dem ein sepa­ra­ter 55"-Bodenmonitor zur Ver­fü­gung. Sie haben einen direk­ten Blick auf die Lein­wand und den gro­ßen Moni­tor mit der Mul­ti­sicht auf die vir­tu­el­len Teil­neh­mer. Sie haben inte­grier­te Sprech­stel­len in der Kon­fe­renz­an­la­ge und hören den Ton und die Dol­met­scher wie alle ande­ren Teilnehmer.

Computergenerierte Ansicht eines Gerichtsraumes für Schiedsverfahren. 8 Personen und Bildschirme, Monitore und Lautsprecher.

22''-BILDSCHIRME FÜR DIE PARTEIEN

Der Fra­gen­de, die befrag­te Per­son und das Beweis­stück wer­den im Kon­troll­raum als drei­fa­ches Bild im Bild ange­zeigt. Alle Betei­lig­ten kön­nen ent­we­der im Raum anwe­send sein und von fern­ge­steu­er­ten Kame­ras gefilmt wer­den. Oder sie kön­nen aus der Zoom-Kon­fe­renz extra­hiert wer­den. Das Beweis­stück kann von einem Online-Teil­neh­mer geteilt oder lokal gezeigt wer­den. Hier­für ste­hen meh­re­re HDMI-Anschlüs­se zur Ver­fü­gung. Der Timer ist eben­falls Teil des Mul­ti-View. Die­ses Bild im Bild kann auf allen 22" Moni­to­ren im Raum ange­zeigt wer­den und dient als Rück­mel­dung in der Online-Kon­fe­renz.
Für den Gerichts­re­por­ter kann die­ses Bild im Bild in leicht ver­än­der­ter Form mit ver­grö­ßer­ten Beweis­stü­cken zur Ver­fü­gung gestellt werden.

Beispielbild eines 22-Zoll Monitors mit dreifach Bild im Bild Möglichkeiten für Beteiligte in der Arbitration.

55'' ‑BODENBILDSCHIRME FÜR ALLE TEILNEHMER

Um ein­zel­ne Inhal­te beson­ders groß dar­stel­len zu kön­nen, steht für jede Par­tei ein 55''-Bodenmonitor zur Verfügung. 

Natür­lich kann auch jeder ande­re ver­füg­ba­re Mul­ti­view gezeigt wer­den. Die Moni­to­re sind so ange­ord­net, dass jeder unein­ge­schränk­te Sicht hat. Je nach Raum­grö­ße kön­nen sie auch grö­ßer oder klei­ner sein.

Beispielbild für die Anzeige auf einem 55-Zoll Monitor mit Multiview Möglichkeit in einem Schiedsgerichtsverfahren. Anzeige eines Prüfberichts vom TÜV.

98'' ÖFFENTLICHER MONITOR

Um Klar­heit dar­über zu schaf­fen, wel­che Per­so­nen online teil­neh­men, wird ein 2 Meter brei­ter Bild­schirm neben der Lein­wand verwendet. 

Die Brei­te soll­te etwa ein Zehn­tel, wel­che Per­so­nen online teil­neh­men, wird ein 2 Meter brei­ter Bild­schirm neben der Lein­wand ver­wen­det. Die Brei­te soll­te etwa ein Zehn­tel der Län­ge des Rau­mes betra­gen, um eine pas­sen­de Grö­ße zu gewährleisten.

Beispielbild mit 9 Personen mit online Teilnehmern auf einem 2 Meter breitem Bildschirm.

4 X 2,5 METER PROJEKTIONSWAND

Um fle­xi­bel auf alle Bedürf­nis­se reagie­ren zu kön­nen, gibt es im Raum eine gro­ße zen­tra­le Pro­jek­ti­ons­wand. Dort kön­nen bis zu acht ver­füg­ba­re Ein­gän­ge gleich­zei­tig zu einem Mul­ti­view zusam­men­ge­stellt und jeder­zeit spon­tan umkon­fi­gu­riert und ange­passt wer­den. Zu den Ein­gän­gen zäh­len Online-Teil­neh­men­de, lokal oder online geteil­te Bild­schir­me, loka­le Kame­ras, HDMI-Ein­gän­ge und gra­fi­sche Over­lays wie Timer oder ähnliches.

Beispielbild einer großen zentrale Projektionswand mit Bild im Bild Möglichkeiten für Arbitration.

40''-BILDSCHIRM FÜR GERICHTSCHREIBER

Der Pro­to­koll­füh­rer sieht auf einem für ihn opti­mier­ten Groß­bild­schirm ein Bild im Bild. Hier sind sowohl der Fra­ge­stel­ler als auch der Befrag­te deut­lich sicht­bar, sodass der Pro­to­koll­füh­rer nicht nur hören kann, was gesagt wird. Er kann auch das gespro­che­ne Wort von den Lip­pen des Spre­chers able­sen. Die Beweis­mit­tel wer­den ver­grö­ßert dar­ge­stellt, damit auch klei­ne­rer Text noch gut les­bar ist. Der Pro­to­koll­füh­rer ver­fügt über ein vom Kon­fe­renz­sys­tem unab­hän­gi­ges Mikro­fon, das direkt mit der Laut­spre­cher­an­la­ge ver­bun­den ist. Dadurch kann er bei Bedarf eine Befra­gung sofort unter­bre­chen, falls er etwas nicht rich­tig ver­stan­den hat.

Beispielbild eines 22-Zoll Monitors mit dreifach Bild im Bild Möglichkeiten für Beteiligte in der Arbitration.

OPTIMALE AUSSTATTUNG

Um eine umfas­sen­de Funk­ti­ons­viel­falt und maxi­ma­le Betriebs­si­cher­heit sicher­zu­stel­len, überwacht
unse­re Betriebs­ab­tei­lung kon­ti­nu­ier­lich den Markt nach neu­en tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten und Geräten.


Wir set­zen aus­schließ­lich auf bewähr­te Her­stel­ler, die robus­te Gerä­te für die gefor­der­ten Anfor­de­run­gen produzieren.

Firmenlogos und Produkte für Datenübertragung bei Schiedsgerichtsverfahren.

SICHERHEIT

Wenn es um viel Geld geht, darf es kei­ne Kom­pro­mis­se bei der Sicher­heit geben. Auf­grund unse­rer Erfah­rung mit hybri­den For­ma­ten kön­nen wir mit Sicher­heit sagen, wel­che Sys­te­me red­un­dant gehal­ten wer­den soll­ten. Auch bei hohen Band­brei­ten kön­nen loka­le Net­ze kur­ze Aus­set­zer haben. Unse­re LTE-Brü­cken schlie­ßen die Lücken naht­los. Vor allem in Hotels und öffent­li­chen Gebäu­den kann es schnell zu Eng­päs­sen bei der Daten­über­tra­gung kom­men. USV-Sys­te­me und eine sinn­vol­le red­un­dan­te Ver­ka­be­lung kön­nen hier den Unter­schied machen. Auch unse­re Auf­zeich­nungs- und Auf­nah­me­sys­te­me sind red­un­dant konzipiert.

Drei Hardwareprodukte für digitale Sicherheit bei der Datenübertragung.

Fest­in­stal­la­ti­on von Ver­an­stal­tungs­tech­nik
Unse­re Kon­fe­renz- und Medi­en­tech­nik kann sowohl mobil als auch fest instal­liert wer­den. Dezen­te Optik und höchs­te Zuver­läs­sig­keit sind dabei selbst­ver­ständ­lich. Bei Puz­zl­epie aus Mün­chen erhal­ten Sie eine pro­fes­sio­nel­le und ver­ant­wor­tungs­vol­le Bera­tung, um sicher­zu­stel­len, dass nicht nur das opti­ma­le Audio­sys­tem für Ihre Kon­fe­renz ein­ge­setzt wird.

Konferenzraum mit modernster Medientechnik. Redner- und Steuerpult für die Vortragstechnik. Große Bildschirme an einer Wand. An der Seite die JCN Kommunikationsstele von Puzzlepie.

Fazit:

Unse­re Audio- und Ver­an­stal­tungs­tech­nik sorgt dafür, dass Betei­lig­te gut ver­stan­den wer­den, Stim­men klar und unver­fälscht im gesam­ten Raum ohne Anstren­gung zu hören sind. Die dafür not­wen­di­ge Audio­tech­nik wird spe­zi­ell auf die jewei­li­ge Raum­grö­ße und Raum­akus­tik abgestimmt.

In Zei­ten, in denen jeder über ein eige­nes Note­book oder einen Lap­top ver­fügt, ist es nur logisch, dass auch die rich­ti­ge IT-Tech­nik zu einer Media­ti­on gehört. Schließ­lich will man auch vor Ort opti­mal ver­netzt sein. Auch hier stel­len wir IT-Tech­nik für Kon­fe­ren­zen und ande­re Ver­an­stal­tun­gen zur Ver­fü­gung. Dazu gehört auch die Mobil­funk­tech­nik, die einen schnel­len und siche­ren Zugriff auf das Inter­net oder das Fir­men­netz­werk ermöglicht.

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Ver­an­stal­tungs­tech­nik für Mün­chen und die Regi­on D‑A-CH.
Arbi­tra­ti­ons, Event-IT, Kame­ra­tech­nikVideo­tech­nik.

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